Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 08/2022

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienappartements zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Baltic Ostseepension UG, im folgenden Pension (Beherbergungsvertrag). Der Begriff Beherbergungsvertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotelaufnahme-, Hotel- oder Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- und Weitervermietung der mietweise überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Soweit in Einzelfällen eine von Beherbergungszwecken abweichende Genehmigung erteilt wird, bedarf diese zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner,

Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Buchung des Appartements in Textform zu bestätigen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Pension ist verpflichtet, dem vom Kunden gebuchten Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm weiteren in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über die Pension beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4. Die Pension kann eine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Appartements und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension angemessen erhöht.

IV. Fälligkeit, Zahlung

1. Soweit nichts Anderes in Textform vereinbart wurde, sind die Beherbergungsentgelte zuzüglich der Gebühr für die Endreinigung sowie im Falle eines eingeräumtes kostenfreien Rücktrittrechtes die dafür entstehende zusätzliche Gebühr im Voraus zu entrichten und bei Vertragsschluss fällig.
2. Die für die Dauer des Aufenthaltes vom Gast zu entrichtende Kurtaxe ist vor Anreise von dem Kunden zu entrichten.
3. Für alle anderen Fälligkeitsvereinbarungen gilt:
a) Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
b) Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
c) In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes des Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer IV. 2. b) oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung verlangen.
d) Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer IV 2. b) für bestehenden und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits nach den vorstehenden Ziffern IV 2. b) und/oder IV 2. c) geleistet wurde.
e) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.
f) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittrecht besteht oder wenn die Pension der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
2. Soweit dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wird, wird ihm dafür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
3. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Die unter vorstehender Ziffer V. 2 genannte zusätzliche Gebühr für das eingeräumte kostenfreie Rücktrittsrecht bleibt bestehen und ist dem Kunden nicht zu erstatten.
4. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, bleibt der Anspruch der Pension auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung bestehen.
Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Appartements sowie der ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Appartements nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension den Abzug für die ersparten Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

VI. Rücktritt/ Stornierung durch die Pension

1. Wird eine nach Ziffer IV 2. b) oder IV. 2. c) vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten, angemessenen Frist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere:

– Im Falle höherer Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Wenn die Appartements schuldhaft unter Verwendung irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, die erkennbar entscheidend für den Vertragsschluss sind; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– Wenn die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
– Wenn der Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– Wenn ein Verstoß gegen die oben genannte Ziffer I. 2 vorliegt.

3. Der berechtigte Rücktritt der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Appartementbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Appartements stehen dem Kunden in dem Zeitraum von 16.00 bis 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere oder spätere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements der Pension spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund verspäteter Räumung des Appartements für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VIII. Haftung der Pension

1. Für alle weiteren vertraglichen und/oder außervertraglichen Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet die Pension nach der folgenden Aufstellung:

a) die Haftung ist unbegrenzt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Pension beruhen

b) unbegrenzt für Schäden, die aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer durch die Pension garantierten Beschaffenheit entstehen;

c) beim Vorliegen einer einfachen Pflichtverletzung ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf;

d) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Pension empfiehlt die Nutzung des Safes im Appartement. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Pension.

e) Für alle weiteren, von Nummer VIII. 1. d) nicht erfassten Sach- und Vermögensschäden haftet die Pension nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pension oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Pension.
f) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
g) Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Soweit der Kunde nach Verfügbarkeit einen Stellplatz der Pension nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie Fahrräder, haftet die Pension nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VIII. 1
2. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VIII. 1 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Die Pension haftet insbesondere nicht für Schäden, die wegen der Verletzung von Aufsichtspflichten entstehen, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.

IX. Schadensminderungspflicht des Kunden

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

X. Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, verjähren in einem Jahr. Der gesetzlich bestimmte Fristbeginn für die Verjährung gilt. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Pension, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Pension, Arglist, Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Rostock. Soweit der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Rostock.
3. Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland
4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen weist die Pension darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (OS-Plattform) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Pension nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.