Hausordnung

Stand 09/2022

Kontakt zum Betreiber: info@lighthouse-appartements.de

Allgemein

Alle Einrichtungsgegenstände, die sich in dem vermieteten Appartement (Unterkunft) befinden, dürfen für die Mietdauer genutzt werden.

Mit den Einrichtungsgegenständen und dem Inventar des gesamten Gebäudes sowie in den vermieteten Appartements ist pfleglich und sorgsam umzugehen. Einrichtungsgegenstände und Inventar dürfen nicht aus den Appartements und dem Gebäude entfernt werden.

Das Umräumen der Appartements und Verschieben von Möbeln ist nicht gestattet.

An- und Abreise 

Die Anreise ist ab 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.

Am Abreisetag sind die Appartements bis 10:00 Uhr freizumachen.

Eine vorzeitige Anreise oder spätere Abreise ist nicht möglich.

Kinder

Auf Anfrage können nach Verfügbarkeit Betten für Kleinkinder zur Verfügung gestellt werden. Einen Anspruch oder Garantie auf die Verfügbarkeit besteht nicht.

Kinder sind zu beaufsichtigen. Das Spielen, Toben und Klettern in den Fluren, im Treppenhaus und Außenanlagen, insbesondere Balkone und Terrassen, ist nicht gestattet.

Kinder dürfen nur unter Beaufsichtigung der Eltern die Balkone oder Terrassen betreten. Jederzeit haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass auch die Kinder die Appartements und Außenanlagen nur zu ihrem bestimmten Zweck nutzen.

Sorgfaltspflicht

Die Fenster und Türen sind beim Verlassen des Appartements zu schließen, um Schäden, die durch Unwetter entstehen, zu vermeiden.

Die Heizung geht ausschließlich bei geschlossenen Türen und Fenster in Betrieb. Die Steuerung der Raumtemperatur erfolgt automatisch. Beim Lüften stellt sich die Heizungsanlage automatisch ab. Es wird daher um Stoßlüftung zweimal täglich gebeten. Elektrische Geräte, mit Ausnahme des Kühlschrankes sind vor Verlassen des Appartements auszuschalten.

Schlüssel

Für den Zugang für den Haupteingang und den jeweiligen Appartements wird dem Gast eine Schlüsselkarte oder ein digitaler Schlüssel zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselkarten oder der digitale Schlüssel sind nicht aus der Hand zu geben. Eine Weiterleitung des digitalen Schlüssels an hausfremde Personen ist untersagt und führt bei Verstoß zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses.

Die Schlüsselkarten sind magnetisch. Die Schlüsselkarten dürfen nicht mit anderen magnetischen Gegenständen wie Portemonnaies, Handys, Handy-Hüllen, Geldkarten, etc. in Kontakt geraten, da dies die Schlüsselkarte entladen kann und somit der Zugang für den Haupteingang und den Appartements nicht möglich sein kann.

Im Falle des Entladens der Schlüsselkarte ist die Der Betreiber der „Lighthouse Appartements“, die Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) über die oben genannte Email-Adresse zu informieren. Bei wiederholtem Entladen der Schlüsselkarte wird für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit dem Gast eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € inkl. MwSt je Einsatz berechnet.

Der Verlust der Schlüsselkarte und des digitalen Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Der Gast haftet bei Verlust der Schlüsselkarte bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten für die betroffenen Schlösser und Schlüssel. Zusätzlich wird für die erforderlichen Arbeiten eine Gebühr in Höhe von 150,00 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Bad

In Dusche und Toilette dürfen keine Essenreste, Abfälle, Hygieneprodukte, schädliche Flüssigkeiten, Fette oder Ähnliches entsorgt werden, da dies zu Verstopfungen führt.

Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen, die durch Gäste verursacht wurden, werden dem verursachenden Gast in Rechnung gestellt.

Zum Schutz vor Wasserschäden sind die Bäder mit Wasserkontakten ausgestattet. Spritzwasser außerhalb des Waschbeckens und der Dusche sind zu vermeiden, da bei Kontakt mit Wasser die Wasserversorgung in dem Appartement gesperrt wird.

Im Falle einer Wassersperrung ist der Betreiber der „Lighthouse Appartements“, die Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) umgehend über die oben genannte Email-Adresse zu informieren. Jede durch den Gast zu vertretende Wassersperrung wird dem Gast mit einer Gebühr in Höhe von 150,00 € inkl. MwSt zuzüglich der entstandenen Schäden in Rechnung gestellt.

Handtücher

Für die Dauer des Aufenthaltes werden Handtücher zur Verfügung gestellt. Diese sind zur ausschließlichen Nutzung im Bad gedacht. Eine Mitnahme der Handtücher in den Außenbereich, wie z.B. Strand, ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € inkl. MwSt je Handtuch berechnet.

Bei Verlust der Handtücher wird dem Gast der Wiederbeschaffungswert je Handtuch in Rechnung gestellt.

Küche

Geschirr, Besteck und Küchengeräte sind pfleglich und sorgsam zu behandeln und im sauberen und trockenen Zustand in die Schränke zu stellen.

Das Braten von Lebensmitteln ist wegen der Brandgefahr und zur Vermeidung von Fettablagerungen und Gerüchen nicht gestattet.

Essensreste, Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Fett oder Ähnliches dürfen nicht im Waschbecken entsorgt werden, da dies zu Verstopfungen führt.

Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen, die durch Gäste verursacht wurden, werden dem verursachenden Gast in Rechnung gestellt.

Wäsche

Das Waschen und Trocknen von Wäsche in Zimmer, Küche und Bad ist untersagt.

Mülltrennung

Der Müll ist zu trennen und in die jeweiligen bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

Rauchen/offenes Feuer

Rauchen, E-Zigaretten jeglicher Art und offenes Feuer (z.B. Kerzen) sind in dem gesamten Gebäude verboten.

Beschädigungen durch Missachtung dieses Verbots, wie Löcher in oder an den Möbeln, Fußboden, Bettwäsche, usw. werden zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 300,00 € inkl. MwSt berechnet.

Für Maßnahmen wie Feuerwehr, Polizei- oder Rettungsdiensteinsätze, zur Abwendung tatsächlicher oder vermeintlicher Gefahren von Gästen, Personal und des Gebäudes, soweit diese auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Gästen zurückzuführen sind, haften die verursachenden Gäste.

Elektrische Geräte

Mitgeführte elektrische Geräte, mit Ausnahme von CE-zertifizierten Rasierapparaten, Fön und Ladegeräten, dürfen im gesamten Gebäude der „Lighthouse Appartements“ nicht genutzt und angeschlossen werden.

Das gilt insbesondere, jedoch nicht abschließend, für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten, Bügeleisen, etc.

Internetnutzung

Die Unterkunft ist mit einem Internetanschluss über W-Lan ausgestattet. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Rechnung.

Die mitgeteilten Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten. Störungen können nicht ausgeschlossen werden.

Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs besteht nicht.

Es ist untersagt, über den Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.

Jede Nutzung, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstößt, ist untersagt.

Das betrifft insbesondere, jedoch nicht abschließend,

  • die Verletzung von Urheberrechten und sonstigen Rechten Dritter durch die Nutzung von „Peer-to-Peer-Netzwerken“ bzw. rechtswidrigen Tauschbörsen (illegales Filesharing),
  • die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-Emails (Spamming) und Viren,
  • die Übermittlung und Einstellung von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten,
  • der Besuch von Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten wie z.B. Websites mit volksverhetzendem oder kinderpornografischen Inhalt, Websites, die zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen sowie Websites, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
  • das Eindringen bzw. versuchte Eindringen in fremde Datennetze (Hacking)

Der Gast ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte verantwortlich.

Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Endgerät mit ausreichender Sicherheitssoftware ausgestattet ist.

Der Gast stellt den Betreiber der „Lighthouse Appartements“, die Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) von jeglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Kosten für Downloads, Online-Geschäften jeglicher Art, Abmahngebühren und sonstiger Gebühren, die sich aus der Nutzung während des Aufenthaltes ergeben, frei.

Im Falle der unerlaubten Nutzung des Internetzugangs ist der Betreiber der  „Lighthouse Appartements“, die Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, den Internetzugang einzuschränken oder vollständig zu sperren bzw. den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren.

Die in den Appartements befindlichen Kästen für Unterverteilungen und Steuergeräte dürfen nicht geöffnet werden.

Es ist den Gästen untersagt, an und in den Kästen Arbeiten jedweder Art vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Soweit eine Wiederherstellung der Einstellungen erforderlich wird und der Gast dies zu vertreten hat, werden dem Gast die dafür entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

Ruhezeiten

Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist einzuhalten. Während der Nachtruhe sollte die Benutzung der Dusche möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Lärmbelästigungen, im Interesse alle Gäste, Maßnahmen gegen den Verursacher, bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrages erfolgen können.

Die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist einzuhalten.

Auch außerhalb der Ruhezeiten ist auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen und unnötiger Lärm zu vermeiden.

Tiere

Tiere sind im gesamten Gebäude nicht erlaubt.

Sicherheit

Die Haustür sowie die Zimmertüren sind geschlossen zu halten.

Die persönlichen Sachen sind auf den Zimmern zu deponieren. Persönliche Sachen, Schuhe oder Gepäck dürfen nicht im Flur und im Treppenhaus abgestellt werden.

Die Fluchtwege und –Korridore sind stets frei zu halten. Dort abgestellte Gegenstände jeglicher Art und Gepäckstücke werden von den Fluchtwegen und –Korridoren entfernt und können bei der Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) als Betreiber der „Lighthouse Appartements“ abgeholt werden. Bis zu Abholung der Gegenstände wird dem Gast je Gegenstand/Gepäckstück für den Aufwand eine Pauschale in Höhe von 30,00 € inkl. MwSt berechnet.

Nach Abreise des Gastes werden nicht abgeholte Gepäckstücke und Gegenstände an das Fundbüro Rostock übergeben.

Beschädigungen/Diebstahl

Beschädigungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Für Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Gäste verursacht wurden, haften die verursachenden Gäste nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Sachbeschädigungen und Diebstahl werden zur Anzeige gebracht.

Wertsachen

Für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt die Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) als Betreiber der „Lighthouse Appartements keine Haftung, soweit der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung zu vertreten hat.

Wertgegenstände sollten möglichst nicht im Appartement gelassen werden.

Einbrüche, Diebstähle, Zerstörungen oder Beschädigungen sind unverzüglich der Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) und der Polizei zu melden.

Besucher

Das Empfangen von Besuchern in den Appartements ist grundsätzlich nicht gestattet. Nach vorheriger Abstimmung und Anmeldung von Besuchern, kann die Zustimmung im Einzelfall erteilt werden.

Die Übernachtung hausfremder Personen ist untersagt.

Parkmöglichkeiten/Kfz und Fahrräder

Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit eines Parkplatzes oder Stellplatzes besteht nicht.

Bei Nutzung der Stellplätze der „Lighthouse Appartements“ kommt kein Verwahrvertrag zustande. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen auf oder vor dem Grundstück geparkter oder rangierter Fahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte wird keine Haftung übernommen.

Reinigung

Die Appartements werden nach der Abreise gereinigt.

Die Kosten für die Beseitigung außerordentlicher Verunreinigungen, die durch einen Gast verursacht wurden, werden diesem in Rechnung gestellt.

Sonstiges

Den Gästen ist es nicht gestattet, eigenen gewerblichen Zwecken in den Räumen der „Lighthouse Appartements“ nachzugehen.

Besitz, Konsum und Handel mit verbotenen Betäubungsmitteln sind in dem gesamten Gebäude der Lighthouse Appartements“ verboten und führen zur sofortigen Kündigung des Beherbergungsvertrages sowie einem sofortigen Hausverweis und Hausverbot.

Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gebäude der „Lighthouse Appartements“ gebracht werden.

Hausrecht

Die Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) übt als Betreiber der „Lighthouse Appartements“ das Hausrecht aus. Es ist der Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt), deren gesetzlicher Vertreter oder deren Beauftragten erlaubt, die Appartements zum Zwecke der Reinigung oder nötigen Instandsetzungsmaßnahmen/Reparaturen zu betreten.

Den Anweisungen der Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt), deren gesetzlichen Vertreter oder deren Beauftragten ist Folge zu leisten.

Bei Störungen des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Baltic Ostseepension UG (haftungsbeschränkt) befugt, Maßnahmen zu ergreifen um die Ordnung wiederherzustellen.

Hausverweise und Hausverbote können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ohne Abmahnung erteilt werden.

Derartige Maßnahmen entbinden den Gast nicht von seiner Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der gebuchten Übernachtungen sowie hinsichtlich etwaiger Schadensersatzforderungen.